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Lohnbuchhaltung

Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter, berechnen Steuern und Abgaben bzw. melden diese bei den zuständigen Stellen und Behörden.

Wir informieren Sie rechtzeitig über die Zahlungen und unterstützen Sie in allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Darüber hinaus wird unsere Lohnabteilung von einer erfahrenen Personalfachkauffrau geleitet, sodass  wir Leistungen über das übliche Maß hinaus anbieten können.

Im Leistungsfeld Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen folgende Services an:

Standardleistungen

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen

Zusatzleistungen:

  • Kurzarbeit
  • Baulohn
  • Antrag auf Winterausfallgeld
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Statistiken und Berichte (z. B. Mitarbeiterhistorie, Gehaltsentwicklungen sowie Urlaubsstatistik und Arbeitszeitkonten)
  • Erstellen von Plänen  (z.B. Veränderungs-, Bedarfs- und Bestandspläne)
  • Unterstützung bei Einstellungen, Kündigungen, Zeugnissen, Arbeits- und Auflösungsverträge sowie Urlaubsplanung
  • Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung zu Teilzeit, Befristung,  Elternzeit und Mutterschutz
  • Führen von Personalakten
  • Simulierte Gehaltsabrechnung (Hochrechnung), Effektivkostenrechnung

Aktuelle Steuernews Oktober 2025

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen

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Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte

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Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar

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